Unsere Mentoren

Die Vereins-Haftpflichtversicherung des DHV deckt auch die Tätigkeit von Vereinsmitgliedern als Mentoren bei vereinsinternen Schulungen (keine Ausbildung) ab.

Was ist unter Mentoren-Tätigkeit im Rahmen von vereins-internen Schulungen zu verstehen?

In der Abgrenzung zu Fluglehrern, die Flugschüler zu Lizenzinhabern ausbilden, sind Mentoren Ratgeber, die mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen lizensierte, aber weniger geübte Piloten fördern.

Die Vorgaben sind:

  • Jede Pilotin, jeder Pilot führt ihre, bzw. seine Flüge oder Übungen in eigener Verantwortung durch.
  • Die Empfehlungen der Mentoren sind ausdrücklich als solche und nicht als direkte Anweisungen zu verstehen.
  • Die PilotInnen entscheiden selbst, ob sie die Empfehlungen der Mentoren in eigener Verantwortung durchführen.
  • Piloten können sich nicht selbst zu Mentoren ernennen, derzeit sind bei uns folgende Piloten vom Vereinsvorstand als Mentoren bestimmt:

Heiko Winkler
Kurt Balduin
Tobias Edelmann
Magnus Holzmann – Groundhandling
Thomas Burger – XC Adventure
Enrico Schlegel – XC Adventure

Mentoren müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen.

  • solide Erfahrung verfügen (B-Lizenz),
  • sich aktiv mit aktueller Flugpraxis beschäftigen (DHV-Lehrvideos und Fachartikel)
  • ein vorbildliches Airmanship (sicherheitsbewusstes Verhalten als Luftfahrer) zeigen.
  • Mentoren müssen im jeweiligen Verein und DHV Mitglied sein

Aufgaben die Mentoren laut DHV im Rahmen des Versicherungsschutzes übernehmen dürfen:

  • Unterstützung bei fliegerischen Entscheidungen zu Start- und Landeplatz-Wahl, Startzeitpunkt, Flugroute, Geländebeurteilung, Wetterbeurteilung ist erlaubt.
  • Unterstützung bei Start und Landung ist erlaubt.
  • Unterstützung beim Groundhandling-Training ist erlaubt.
  • Unterstützung beim Fliegen im Aufwind ist erlaubt.
  • Unterstützung bei der Wahl der Flugroute ist erlaubt.

Mentoren dürfen nicht:

  • Mentoren dürfen keine Ausbildungstätigkeit bei nicht-lizensierten PilotInnen durchführen.
  • Alle Schulungen, die Erfahrung als Fluglehrer erfordern, dürfen von Mentoren auch mit lizensierten Piloten nicht durchgeführt werden. Dazu zählt das Training von Flugmanövern, wie Abstiegshilfen, Einklapper, Leitlinine-Acht, Rollen, Nicken, Strömungsabrisse, Streckenflug-Training (für B-Lizenz).
    Auch das Refresher-Training von Wieder-Einsteigern (lizensierte PilotInnen mit langer Flugpause) fällt nicht unter die versicherte Mentoren-Tätigkeit