Teilnahmebedingungen für den Foto- und Videowettbewerb

  1. Anlass

Der Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V. („Veranstalter“) veranstaltet alljährlich im Rahmen seiner Jahresabschlussfeier einen Foto- und Videowettbewerb.

Teilnahmeberechtigt sind nur eingetragene Mitglieder des Vereins Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V.

  1. Motivwahl

Die für den Wettbewerb eingereichten Fotos und Filme sollen einen Bezug zu unserm Sport, unserem Verein oder unseren Startplätzen haben. Die Verwendung von bearbeitetem bzw. geschnittenem Film- und Fotomaterial ist dabei zugelassen.

Die eingereichten Fotos und Filme müssen nicht aus dem gleichen Jahr der jeweiligen Jahresabschlussfeier sein, sie dürfen aber nicht schon einmal in der Vergangenheit für einen Foto- und Videowettbewerb des Vereins die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V. verwendet worden sein.

  1. Einsendung

Für den Foto und Videowettbewerb dürfen  pro zugelassenem Teilnehmer maximal eingereicht werden, je

    • 3 Bilder und
    • 2 Filme.
  1. Technische Anforderungen an die Fotos und Filme

Fotos

Für die Fotos gelten keine technischen Vorgaben. Die Einreichung sollte vorzugsweise digital im Format JPG erfolgen. Eine Einreichung in Form eines analogen Abzugs ist  ebenfalls zugelassen. Analog eingereichte Abzüge sollten dabei das Format 9×13 oder 10×15 haben. Von dieser Vorgabe abweichende Formatvorlagen können vom Veranstalter zurückgewiesen werden oder, sofern möglich, von diesem umgewandelt werden.

Filme

Für die Filme ist nur die Einreichung in digitaler Form zugelassen. Analoges Filmmaterial kann ausnahmsweise nur dann zugelassen werden, wenn der Einreichende die für die Wiedergabe notwendige Wiedergabetechnik zu der Prämierung mitbringt und diese auch entsprechend selbst bedient. Die Länge der Filme ist auf 3 bis max. 5 Minuten zu begrenzen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor überlange Filme von der Veranstaltung auszuschließen oder die Wiedergabe der überlangen Filme nach Ablauf einer Wiedergabezeit von 5 Minuten abzubrechen.

  1. Teilnahmeausschluss

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer die sich durch unwahre Angaben oder durch unberechtigte Manipulation Vorteile verschaffen, von dem Wettbewerb auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch bereits vergebene Preise nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

  1. Verfahren

Mit dem Einreichen eines Fotos bzw. der Einreichung eines Filmes erkennen die Teilnehmer automatisch die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs an und erklären sich mit einer Veröffentlichung einverstanden.

Die Einreichung der Fotos und Bilder für den Foto- und Videowettbewerb ist ausschließlich über den vom Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V an die Vereinsmitglieder mitgeteiltem Weg möglich. Die Mitteilung wie die Einreichung zu erfolgen hat, erfolgt dabei im Zusammenhang mit der Einladung zur jeweiligen Jahresabschlussfeier und kann je nach Ausstattung des Veranstaltungsort von Jahr zu Jahr variieren.

Per Post eingesandte Fotoabzüge werden nicht an den Absender zurückgeschickt, per Post eingereichte digitale Bild- und Tonträger werden dem Einreichenden auf dessen Wunsch hin wieder zurückgegeben.

Der Einsendeschluss für die Fotos wird ebenfalls zusammen mit der Einladung zur Jahresabschlussfeier mitgeteilt. Für Filme ist aus technischen Gründen kein Einsendeschluss vorgesehen, sie können noch bis zum Beginn der jeweiligen Jahresabschlussfeier eingereicht werden.

Nach Einsendeschluss eingehende Fotos und Videos werden nicht mehr für die Wertung berücksichtigt. Eine Ersetzung der eingereichten Fotos oder andere nachträglichen Änderungen daran sind nach Ablauf des Einsendeschlusses nicht mehr zulässig.

Die Abstimmung über die Platzierung der Fotos und Videos erfolgt auf der jeweiligen Jahresabschlussfeier. Abstimmungsberechtigt sind nur die bei der jeweiligen Jahresabschlussfeier anwesenden Gäste und Mitglieder des Vereins die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V. Die Platzierungen ergeben sich ausschließlich aus dem Ergebnis dieser Abstimmung.

Die Abstimmung erfolgt schriftlich durch Abgabe eines vom Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V. zur Verfügung gestellten Stimmzettels. Jeder Abstimmungsberechtigte darf dabei nur einen Stimmzettel abgeben.

Die Bekanntgabe der Gewinner und die Preisverleihung erfolgt im Anschluss an die jeweilige Abstimmung. Nicht anwesende Gewinner werden vom Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V. benachrichtigt.

Je Stimmzettel dürfen maximal nur 3 Fotos und 2 Filme ausgewählt werden. Eine Mehrfachnennung eines Fotos oder eines Filmes je Stimmzettel ist unzulässig.

Die Vergabe der Stimmen je Stimmzettel erfolgt dabei gewichtet. Für die 1. Stimme werden dem ausgewählten Foto oder dem ausgewählten Film jeweils 3 Punkte zugewiesen, für die 2. Stimme jeweils 2 Punkte und für die 3. Stimme (nur bei Fotos relevant) nur noch ein Punkt.

Über die Platzierung eines Fotos oder eines Filmes entscheidet seine in Summer erreichte Punktezahl. Bei Punktegleichheit zweier oder mehr Fotos oder Videos wird als zweite Wertung die Anzahl der Erstplatzierungen zusammengezählt, Gewonnen hat dabei das Foto oder der Film mit den meisten Erstplatzierungen. Bei erneuter Punktegleichheit wird analog mit dem Vergleich der Zweitplatzierungen fortgefahren. Besteht nach Vergleich der Erst- und Zweitplatzierungen immer noch Punktegleichheit, so erfolgt eine Stichwahl nach Vorgabe der Vorstandschaft.

  1. Gewinnverteilung

Die drei bestplatzierten Fotos erhalten einen Gewinn in Höhe von

    • 50,- € für den ersten Platz,
    • 30,- € für den zweiten Platz sowie
    • 20,- € für den dritten Platz.

Das beiden bestplatzierten Videos erhalten einen Gewinn in Höhe von

    • 30,- € für den ersten Platz sowie
    • 20,- € für den zweiten Platz.

Ein Teilnehmer kann dabei auch mehrere Preise oder Platzierungen erlangen. Eine Auszeichnung oder Benennung der weiteren Platzierungen erfolgt nicht.

Die Namen der Gewinner werden auf der Homepage des Vereins die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V bekannt gegeben. Weitere Informationen (z. B. Wohnort) werden nicht veröffentlicht.

  1. Nutzungsrechte und Rechte Dritter

Jeder Teilnehmende räumt dem Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V als Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingesandten Fotos ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Veröffentlichung, zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes, zur Nutzung in umgestalteter Form sowie das Recht zur Unterlizensierung und die Weitergabe der urheberrechtsfähigen Teil- und Gesamtleistung an Dritte. Jeder Teilnehmende überträgt insbesondere auch das Recht, die Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten und aufzuführen, vorzuführen bzw. vortragen zu lassen sowie mit anderen Werkarten zu verbinden. Soweit die Teilnehmenden Titel- oder Markenrechte an den erstellten Arbeiten erworben haben, übertragen sie auch diese in dem oben genannten Umfang. Die Übertragung der Rechte erfolgt dauerhaft, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Rechtsübertragung gilt auch für die geänderte, z. B. verkürzte, ergänzte, aktualisierte, ganz oder teilweise integrierte, vom Veranstalter oder seinen Beauftragten fortentwickelten Teil-/ Gesamtleistungen sowie für Verleih und Vermietung. Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Ein den Teilnehmenden nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist ausgeschlossen.

Die Teilnehmenden versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Fotomaterial verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass das eingereichte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sofern auf dem Fotomaterial eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, muss von jedem einzelnen Abgebildeten eine Einwilligung zur Veröffentlichung eingeholt und auf Anforderung des Veranstalters schriftlich vorgelegt werden. Bei Abbildung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

  1. Unzulässige Inhalte

Die Teilnehmenden dürfen keine Fotos einreichen, die gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstoßen. Es dürfen insbesondere keine Fotos eingereicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte haben, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können. Ebenfalls dürfen keine Fotos eingereicht werden, die Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben. Der Ausschluss, die Sperrung oder die Löschung von Fotos liegt im freien Ermessen des Vereins die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V und kann ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmenden zu jeder Zeit erfolgen, wenn eingereichte Beiträge gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen verstoßen oder ein entsprechender Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Der Rechtsweg sowie jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Bildmaterial gegenüber dem Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V sind ausgeschlossen.

  1. Haftungsfreistellung

Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. dem Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V auf erstes Anfordern zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmenden beruhen, insbesondere, wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen. Die Teilnehmenden stellen den Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.

Für die Unversehrtheit und den Verlust der eingereichten Bild- und Tonträger wird keine Haftung übernommen.

  1. Abbruch des Wettbewerbs

Der Wettbewerb kann von Seiten des Veranstalters jederzeit aus wichtigen Gründen abgebrochen werden. Unter anderem kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn eine reguläre bzw. ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs insbesondere aus rechtlichen, personellen, technischen (z. B. Fehler der Soft- oder Hardware) oder aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Die Entscheidung über einen Abbruch steht im Ermessen des Veranstalters. Ansprüche hieraus sowie der Rechtsweg sind insoweit ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

Der Verein die Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V, verarbeitet, nutzt und speichert die für die Teilnahme notwendigen Daten der Teilnehmenden für die Dauer des Wettbewerbs, längstens jedoch bis zum 31.12 des Folgejahres. Danach werden diese gelöscht. Dies gilt nicht für die personenbezogenen Daten der Gewinner, die dauerhaft gespeichert werden. Erforderliche Namensdaten werden darüber hinaus zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte gespeichert und genannt. Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des Wettbewerbs (d. h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmenden zur Preisverleihung, die Übermittlung der Daten der Preisträger an beteiligte Dritte, z. B. an Agenturen) sowie die Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzungsrechteeinräumung.

Für darüberhinausgehende Zwecke werden die Registrierungsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet.

  1. Aktualisierung

Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Aktualisierung und Anpassung dieser Teilnahmebedingungen vor, ohne die Teilnehmenden gesondert davon zu informieren. Der geltende Wortlaut der Teilnahmebedingungen kann auf der Wettbewerbsseite eingesehen werden.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Alle Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Gerichtsstand des auslobenden Vereins, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.